Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Grundlegende Bestimmungen

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (Krupa GmbH) über die Internetseite https://e-dach.gmbh schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.

(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren und/ oder die Erbringung von Montageleistungen.

(2) Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen Produkts auf unserer Internetseite unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über das Online-Warenkorbsystem zu den in der Artikelbeschreibung angegebenen Bedingungen. 

(3) Der Vertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem wie folgt zustande:

Die zum Kauf beabsichtigten Waren  werden im "Warenkorb" abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den "Warenkorb" aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen.

Nach Anklicken der Schaltfläche "Kasse" oder "Weiter zur Bestellung"  (oder ähnliche Bezeichnung) und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden Ihnen abschließend die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt.

Soweit Sie als Zahlungsart ein Sofortzahl-System (z.B. PayPal (Express/Plus/Checkout), Amazon Pay, Sofort, giropay) nutzen, werden Sie entweder auf die Bestellübersichtsseite in unserem Online-Shop geführt oder auf die Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems weitergeleitet.

Erfolgt eine Weiterleitung zu dem jeweiligen Sofortzahl-System, nehmen Sie dort die entsprechende Auswahl bzw. Eingabe Ihrer Daten vor. Abschließend werden Ihnen auf der Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems oder nachdem Sie zurück in unseren Online-Shop geleitet wurden, die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt.

Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, die Angaben in der Bestellübersicht nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion "zurück" des Internetbrowsers) bzw. die Bestellung abzubrechen.

Mit dem Absenden der Bestellung über die entsprechende Schaltfläche ("zahlungspflichtig bestellen", "kaufen" / "jetzt kaufen", "kostenpflichtig bestellen", "bezahlen" / "jetzt bezahlen" oder ähnliche Bezeichnung) erklären Sie rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt.

(4) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von 5 Tagen (soweit im jeweiligen Angebot keine andere Frist ausgewiesen ist) annehmen können.

(5) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

§ 3 Individuell gestaltete Waren

(1) Sie stellen uns die für die individuelle Gestaltung der Waren erforderlichen geeigneten Informationen, Texte oder Dateien über das Online-Bestellsystem oder per E-Mail spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung. Unsere etwaigen Vorgaben zu Dateiformaten sind zu beachten.

(2) Sie verpflichten sich, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalt Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Namensrechte, Markenrechte) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Sie stellen uns ausdrücklich von sämtlichen in diesem Zusammenhang geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei. Das betrifft auch die Kosten der in diesem Zusammenhang erforderlichen rechtlichen Vertretung. 

(3) Wir nehmen keine Prüfung der übermittelten Daten auf inhaltliche Richtigkeit vor und übernehmen insoweit keine Haftung für Fehler.

§ 4 Leistungserbringung bei Montageleistungen

(1) Soweit Montageleistungen Vertragsgegenstand sind, schulden wir die sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Montagearbeiten. Diese erbringen wir nach bestem Wissen und Gewissen persönlich oder durch Dritte.

(2) Die Leistungserbringung erfolgt zu den vereinbarten Terminen.

(3) Sie sind zur Mitwirkung verpflichtet. Insbesondere haben Sie zum Zeitpunkt der Erbringung der Montageleistungen die Möglichkeit zu bieten, die Räumlichkeiten in einem begehbaren und angemessen gefahrenfreien Zustand zu begehen. Des Weiteren sind Sie verpflichtet, uns soweit notwendig elektrische Energie und gegebenenfalls Wasser zur Verfügung zu stellen. Wir sind berechtigt den Vertragsteil über die Erbringung von Montageleistungen nach § 643 BGB zu kündigen, soweit Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen. Hierzu setzen wir Ihnen eine angemessene Frist, während der Sie die nötigen Mitwirkungsleistungen nachholen können.

(4) Machen Sie von Ihrem Kündigungsrecht nach § 648 S. 1 BGB Gebrauch, können wir als pauschale Vergütung 10% der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Dies gilt bei Bestehen des gesetzlichen Widerrufsrechts jedoch nur, wenn Sie erst nach Ablauf der Widerrufsfrist von Ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. 

§ 5 Vertragslaufzeit / Kündigung bei Abonnement-Verträgen

(1) Der zwischen Ihnen und uns geschlossene Abonnement-Vertrag hat die im jeweiligen Angebot ausgewiesene Laufzeit, nachfolgend "Grundlaufzeit" genannt. Eine Grundlaufzeit von mehr als 2 Jahren kann nicht vereinbart werden.

(2) Wird der Abonnement-Vertrag nicht einen Monat vor Ablauf der Grundlaufzeit (soweit im jeweiligen Angebot keine kürzere Frist geregelt ist) von einer der Parteien gekündigt, verlängert er sich stillschweigend auf unbestimmte Zeit.

Das verlängerte Vertragsverhältnis kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat (soweit im jeweiligen Angebot keine kürzere Frist geregelt ist) gekündigt werden.

(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

(4) Jede Kündigung muss entweder in Textform (z.B. E-Mail) oder über die auf unserer Internetpräsenz eingebundene Kündigungsschaltfläche (“Verträge hier kündigen” oder ähnliche Bezeichnung) erklärt und übermittelt werden.

§ 6 Besondere Vereinbarungen zu angebotenen Zahlungsarten

(1) Zahlung über "PayPal" / "PayPal Checkout"

Bei Auswahl einer Zahlungsart, die über "PayPal" / "PayPal Checkout" angeboten wird, erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A. (22-24 Boulevard Royal L-2449, Luxemburg; "PayPal"). Die einzelnen Zahlungsarten über "PayPal" werden Ihnen unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz sowie im Online-Bestellvorgang angezeigt. Für die Zahlungsabwicklung kann sich "PayPal" weiterer Zahlungsdienste bedienen; soweit hierfür besondere Zahlungsbedingungen gelten, werden Sie auf diese gesondert hingewiesen. Nähere Informationen zu "PayPal" finden Sie unter  https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/legalhub-full .

§ 7 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

(2)  Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

§ 8 Gewährleistung

(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

(2) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

(3) Soweit ein Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, gilt die Abweichung nur dann als vereinbart, wenn Sie vor Abgabe der Vertragserklärung durch uns über selbige in Kenntnis gesetzt wurden und die Abweichung ausdrücklich und gesondert zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde.

§ 9 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1)  Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

(2)  Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

(3)  Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

II. Kundeninformationen

1. Identität des Verkäufers

Krupa GmbH
Celler Straße 7

29547 Ebstorf
Deutschland

Telefon: +4958228709834
E-Mail: info@krupa-bau.de

Alternative Streitbeilegung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter  https://ec.europa.eu/odr .

2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages

Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe der Regelungen "Zustandekommen des Vertrages" unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I.).

3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

3.1. Vertragssprache ist deutsch.

3.2. Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über das Online - Warenkorbsystem  können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei uns werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals per E-Mail an Sie übersandt.

3.3. Bei Angebotsanfragen außerhalb des Online-Warenkorbsystems erhalten Sie alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes in Textform übersandt, z.B. per E-Mail, welche Sie ausdrucken oder elektronisch sichern können.

4. Verhaltenskodizes

4.1. Wir haben uns den Käufersiegel-Qualitätskriterien der Händlerbund Management AG unterworfen, einsehbar unter:  https://www.haendlerbund.de/de/downloads/kaeufersiegel/kaeufersiegel-zertifizierungskriterien.pdf .

5. Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung

Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung finden sich im jeweiligen Angebot.

6. Preise und Zahlungsmodalitäten

6.1. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.

6.2. Es fallen keine Versandkosten an.

6.3. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen.

6.4. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.

7. Lieferbedingungen

7.1. Die Lieferbedingungen, der Liefertermin sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen finden sich unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot.

7.2. Soweit Sie Verbraucher sind ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an Sie übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn Sie eigenständig ein nicht vom Unternehmer benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt haben.

8. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht

Die Mängelhaftung richtet sich nach der Regelung "Gewährleistung" in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I).

9. Kündigung

9.1. Informationen zur Kündigung des Vertrages sowie den Kündigungsbedingungen finden Sie in den Regelungen zu "Montageleistungen" in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I), sowie im jeweiligen Angebot.

10. Vertragslaufzeit / Kündigung

Informationen zur Laufzeit des Vertrages sowie den Kündigungsbedingungen finden Sie in der Regelung "Vertragslaufzeit / Kündigung bei Abonnement-Verträgen" in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I), sowie im jeweiligen Angebot.

Diese AGB und Kundeninformationen wurden von den auf IT-Recht spezialisierten Juristen des Händlerbundes erstellt und werden permanent auf Rechtskonformität geprüft. Die Händlerbund Management AG garantiert für die Rechtssicherheit der Texte und haftet im Falle von Abmahnungen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter:  https://www.haendlerbund.de/de/leistungen/rechtssicherheit/agb-service .

letzte Aktualisierung: 01.01.2022

Zusatzinformationen für PV-Anlagen

§ 1 Montage

  1. Die Durchführung der Installation erfolgt innerhalb von 60 Tagen nach Vertragsunterzeichnung (gilt auch für Elektronische Unterzeichnung) und Eingang auf dem Bankkonto des  Auftragnehmers Nr.: DE35258622920015608600 BIC: GENODEF1EUB  innerhalb der in § 2 Abs. 1 genannten Fristen einer Anzahlung, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren.  Eine Änderung der für die Ausführung des Vertrages vorgesehenen Frist ist um den Zeitpunkt der Verzögerung möglich, wenn folgende Verzögerungen eintreten oder die Ausführung des Vertragsgegenstandes beeinträchtigt, wenn:

    1. witterungsbedingte Veränderungen, insbesondere: Naturkatastrophen, ungünstige Witterungsverhältnisse, die die Installationsarbeiten und die Abnahme verhindern,

    2. Beschädigung oder Feststellung von Mängeln an PV- Komponenten,

    3. andere äußere Gründe, die sich dem Einfluss des Auftraggebers und des Auftragnehmers entziehen und dazu führen, dass die im Vertrag vorgesehenen Arbeiten oder sonstigen Tätigkeiten nicht ausgeführt werden können;

    4. Verzögerungen bei der Übergabe des Montageortes an den Auftragnehmer durch den Auftraggeber;

    5. Verzug bei der Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers gemäß § 3 Abs. 1 des Vertrages.

    6. Materialien der PV-Anlage nicht auf Lager oder nicht lieferbar sind - In diesem Fall kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine vergleichbare Alternative vorstellen. 

  2. Wenn der Auftragnehmer das Installationsdatum in weniger als 36 Stunden vor der geplanten Installation ändert, kann eine Gebühr in Höhe von 500 EUR erhoben werden. 

  3. Der Auftragnehmer stellt alle nötigen Komponente sowie die Dokumentation die für die Installation erforderlich ist, zur verfügung insbesondere:

    1. Das Gerüst inkl. Aufbau und Abbau

    2. Technische Dokumentation (nach Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls)

    3. Antrag auf Einspeisung bei dem Netzbetreiber

  4. Muss aus technischen Gründen der Elektro-Hauptschrank getauscht werden, sind hier die Kosten vom Auftraggeber zu tragen.

  5. Ist die Installation auch ohne Energiespeichersystem wegen Marktsituation und Lieferschwierigkeiten abgeschlossen (die Lieferung erfolgt später), ist das Abnahmeprotokoll für diesen Projektabschnitt wegen Verpflichtung gegenüber dem Netzbetreiber zu unterzeichnen. Die PV-Anlage wird in Betrieb genommen und die Einspeisung erfolgt auch ohne Energiespeichersystem, muss also dokumentiert und gemeldet werden.

  6. Die Anlage darf ohne Zustimmung vom Netzbetreiber und des Installations Betriebes nicht in Betrieb genommen werden.


Besonderer Hinweis: 
Wer seine PV-Anlage nicht fristgerecht in das Marktstammdatenregister einträgt, dem droht der Verlust der Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Außerdem kann die Regulierungsbehörde in diesem Fall ein Bußgeld (nach § 95 Energiewirtschaftsgesetz) verhängen.


§ 2 Belohnung

  1. Für die Erfüllung des Vertragsgegenstandes zahlt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine innerhalb von 3 Tagen nach Vertragsunterzeichnung (gilt auch für Elektronische Unterzeichnung) eine Anzahlung in Höhe von 80% des Bruttobetrages zur Deckung der Materialkosten und für die Preisgarantie.

  2. Installation erfolgt bis innerhalb von 60 Tagen ab Tag der Vertragsunterzeichnung (gilt auch für elektronische Unterzeichnung).

  3. Restliche 20% werden nach Beendigung der Installation, jedoch vor Anmeldung bei dem Netzbetreiber überwiesen. 

  4. Als Tag der Zahlung der Vergütung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber gilt der Tag der Gutschrift auf dem Konto des Auftragnehmers.

  5. Im Falle der Notwendigkeit, nicht unter den Vertrag fallende Arbeiten auszuführen, ist der Auftraggeber berechtigt, diese Arbeiten an den Auftragnehmer zu vergeben; und der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese Arbeiten auf der Grundlage einer gesonderten Vereinbarung mit dem Auftraggeber und gegen eine gesonderte Vergütung auszuführen.  


§ 3 Eingang des Vertragsgegenstandes

  1. Nach der Installation und erste Inbetriebnahme der PV-Anlage erfolgt die Abnahme durch den Auftraggeber in Anwesenheit des Auftragnehmers oder einer von ihm autorisierten Person. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der PV Anlage kann vom Zeitpunkt der Installation abweichen; der Auftragnehmer wird den Auftraggeber jedoch auf die Abnahmebereitschaft hinweisen.

  2. Über die Abnahme Tätigkeiten erstellen die Parteien ein Abnahmeprotokoll, das zu Beweiszwecken von beiden Vertragsparteien unterzeichnet wird und alle Bemerkungen über Mängel der Ausrüstung oder ihrer Installation enthält. Das Abnahmeprotokoll der Photovoltaikanlage ist dem Vertrag als Anhang beigefügt.

  3. Enthält das Abnahmeprotokoll Bemerkungen und Vorbehalte, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, die festgestellten und ihm zuzurechnenden Mängel innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Abnahme zu beseitigen.


§ 4  Qualietätssicherung

Der Auftragnehmer gewährt:

  • 5 Jahre Garantie auf die ausgeführten Arbeiten, 

  • Min. 12 Jahre Herstellergarantie auf die Photovoltaikmodule, 

  • Min. 10 Jahre Herstellergarantie auf die Wechselrichter


Garantiekarten werden dem Auftraggeber vom Auftragnehmer zusammen mit der Abschlussrechnung nach Beendigung der Installation ausgehändigt. Die Benachrichtigung über eine mögliche Reklamation erfolgt schriftlich per E-Mail oder an die Adresse des Auftragnehmers.


Hinweise

Achtung:

Die Unterkonstruktion muss am Potentialausgleich (Erdung) angeschlossen werden!

Bei Beauftragung mit Montage wird dies durch die Firma Krupa Bau durchgeführt.


Blitzschutz:

Seit dem 14. Dezember 2018 ist für PV-Anlagen der Einbau eines Blitz-/ Überspannungsschutzes Pflicht, d.h. es müssen –

gemäß der VDE Normen 0100-443 und 0100-534 – bei Neu- und Umbauten sowie Erweiterungen von Solaranlagen

passende Ableiter verbaut werden. Falls noch kein Blitz-/Überspannungsschutz im Gebäude vorhanden ist, gilt dies sowohl für die DC- wie auch die AC-Seite eines Systems.


Gesetzliche Vorgaben:

Nach gesetzlicher Vorgabe (EEG) muss jede Photovoltaik-Anlage spätestens vier Wochen nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister, bei der Bundesnetzagentur, gemeldet werden.

Die Förderung des PV-Speicher-Programms der bayerischen Staatsregierung muss vor der Auftragserteilung beantragt werden! Förderfähig sind nur Anlagen, bei denen gleichzeitig eine PV-Anlage und ein Speichersystem bestellt werden.

Die Komponenten können in Abhängigkeit vom Betriebsmodus eine Geräuschentwicklung haben. Durch die Umwandlungsvorgänge entstehen Umwandlungsverluste und Abwärme.

Am Montageort eines Lithium-Battery Systems muss eine Internet Anschlussmöglichkeit über LAN-Kabel vorhanden sein, ansonsten kann eine Verbindung zu einem vorhandenen Router optional gegen Aufpreis gelegt werden, sofern es die örtlichen Gegebenheiten zulassen.

Wir weisen darauf hin, dass sich der Termin für die Inbetriebnahme durch das zuständige EVU, sprich dem Setzen des Zählers, nach der Montage der PV Anlage um mehrere Wochen verzögern kann!! Auf diesen Termin hat die Firma Krupa GmbH keinen Einfluss!


Achtung:

Aufgrund der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen (EEG 2021) müssen PV-Anlagen bis 25 kWp entweder mit einer Leistung regulierenden Fernsteuerung durch den Netzbetreiber ausgestattet sein, oder die Einspeiseleistung muss generell auf 70 % der PV-Generatorleistung begrenzt werden.


Variante 1:

Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70% der installierten Photovoltaik-Leistung in KW.

Kosten: 0,00 € Umsetzung: Mittels Einstellung am Wechselrichter.


Variante 2:

Einbau einer Leistung regulierenden Fernsteuerung (Funkrundsteuerempfänger kurz: FRE)

Kosten des FRE inkl. MwSt.: ca. 400,00 € Rechnungsstellung und Versand erfolgt über den Netzbetreiber.


Kosten des Einbaus inkl. MwSt.: 300,00 € 

Umsetzung durch die Firma Krupa GmbH

Ab 25 kWp ist eine Leistungsregulierung der Fernsteuerung durch den Netzbetreiber Pflicht!